GS-ET-29 D
Bei Arbeiten an unter Spannung stehen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln muss das Risiko hinsichtlich der Gefahr durch Störlichtbogen bewertet werden. Störlichtbögen entstehen in der Regel durch Kurzschluss zwischen den elektrischen Leitern.
Hierbei entlädt sich die elektrische Energie in kürzester Zeit.
Der Elektriker ist in dieser Zeit der Einwirkung des Störlichtbogens ausgesetzt.
Auf Grund neuester Erkenntnisse hat sich herausgestellt, dass neben den Einflüssen aus der Plasmawolke ebenfalls die Wärmestrahlung, die durch das Gesichtsschutzschild dringt, zu Verbrennungen der Haut führt.
Die neuen Prüfgrundsätze GS-ET 29 berücksichtigen dies mit zwei Zusatzanforderungen, die die bisherigen Anforderungen der EN 166 ergänzen und so eine Konformität mit der PSA-Richtlinie sicherstellen.